{"id":149,"date":"2013-10-07T09:52:40","date_gmt":"2013-10-07T07:52:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.kramer-nsc.at\/cms\/?page_id=149"},"modified":"2013-10-22T08:09:46","modified_gmt":"2013-10-22T06:09:46","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kramer-nsc.at\/?page_id=149","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"Box Service\">\r\n<div class=\"BoxHeader Service\"><span class=\"BoxSpan\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/span><\/div>\r\n<div class=\"BoxContent \" style=\"font-size:12px\">\r\n<p><span class=\"fh1\">1. KOSTENVORANSCHLAG<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(1.1) Kostenvoranschl\u00e4ge sind entgeltlich, sofern die Kosten hierf\u00fcr vereinbart wurden.<br \/> (1.2) Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufm\u00e4nnischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschl\u00fcsselung bei den Einzelposten Material, Arbeit etc.<br \/> (1.3) Der Zeitaufwand f\u00fcr die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird nach dem Werkst\u00e4tten- Stundensatz verrechnet. Diese Kosten werden bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht und zwar in dem Verh\u00e4ltnis, in dem sich der tats\u00e4chlich erteilte Auftrag zum Umfang des urspr\u00fcnglichen Kostenvoranschlages verh\u00e4lt.<br \/> (1.4) Die aus Anlass der Erstellung des Kostenvoranschlages erforderlichen und in Auftrag gegebenen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und \u00e4hnliches werden dem Auftraggeber gesondert verrechnet.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">2. TAUSCHAGGREGATE<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(2.1) Die Berechnung von Tauschpreisen setzt voraus, dass die vom Auftraggeber beigestellten Aggregate keine ungew\u00f6hnlichen Sch\u00e4den aufweisen und noch aufbereitungsf\u00e4hig sind.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">3. PROBEFAHRTEN<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(3.1) Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Erm\u00e4chtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten Probel\u00e4ufe sowie Probe- und \u00dcberstellungsfahrten &#8211; unter Verwendung von Probefahrt- oder \u00dcberstellungskennzeichen &#8211; durchzuf\u00fchren.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">4. ZAHLUNGEN<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(4.1) Die Zahlung f\u00fcr erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Waren hat bei \u00dcbergabe bar zu erfolgen; soweit vom Auftragnehmer Zahlung durch Wechsel, Scheck etc. akzeptiert wird, erfolgt dies zahlungshalber und gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftraggebers.<br \/> (4.2) Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer mit dessen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunf\u00e4hig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">5. LIEFERUNG<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(5.1) Ein vereinbarter Fertigstellungstermin ist im Auftragsschreiben festzuhalten.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">6. ABSTELLUNG von Fahrzeugen auf \u00f6ffentlicher Verkehrsfl\u00e4che<\/span><br \/> <br \/> (6.1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Reparaturgegenstand ab jenem Tag, der dem im Auftragsschreiben genannten Fertigstellungstermin folgt, vom Auftragnehmer auf \u00f6ffentlicher Verkehrsfl\u00e4che abgestellt werden kann.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">7. ALTTEILE<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(7.1) Ersetzte Alt Teile &#8211; ausgenommen Tauschteile &#8211; sind vom Auftragnehmer bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin aufzubewahren und deren Herausgabe kann bis zu diesem Zeitpunkt verlangt werden, andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Alt Teile zu entsorgen.<br \/> (7.2) Allf\u00e4llige Entsorgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">8. EIGENTUMSVORBEHALT<\/span><br \/> <br \/> (8.1) Alle gelieferten und anmontierten Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">9. RECHT ZUR ZUR\u00dcCKBEHALTUNG DES REPARATURGEGENSTANDES<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(9.1) Dem Auftragnehmer steht wegen aller seiner Forderungen aus dem gegenst\u00e4ndlichen Auftrag, insbesondere f\u00fcr den gemachten Aufwand oder aus dem ihm verursachten Schaden, sowie f\u00fcr einschl\u00e4gige Materiallieferungen ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu.<br \/> (9.2) Dies gilt auch f\u00fcr Forderungen aus fr\u00fcheren Instandsetzungsauftr\u00e4gen, soweit diese vom gleichen Auftraggeber erteilt worden sind und den gleichen Reparaturgegenstand betroffen haben.<br \/> (9.3) Weisungen, \u00fcber den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verf\u00fcgen, muss der Auftragnehmer erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung seiner Forderungen ausf\u00fchren.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">10. BEHELFSREPARATUREN<\/span><br \/> <br \/> (10.1) Bei behelfsm\u00e4\u00dfigen Instandsetzungen, die nur \u00fcber ausdr\u00fccklichen Auftrag durchgef\u00fchrt werden, ist lediglich mit einer den Umst\u00e4nden entsprechende, sehr beschr\u00e4nkte Haltbarkeit zu rechnen.<br \/> (10.2) Auf diesen Umstand ist der Auftraggeber ausdr\u00fccklich hinzuweisen.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">11. GEW\u00c4HRLEISTUNG und Leistungsbeschreibung<\/span><br \/> <br \/> (11.1) Der Auftragnehmer leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr die durchgef\u00fchrten Instandsetzungsarbeiten und f\u00fcr die eingebauten Teile innerhalb der gesetzlichen Frist.<br \/> (11.2) Verschlei\u00dfteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.<br \/> (11.3) Die Gew\u00e4hrleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen M\u00e4ngel in angemessener Frist und zumutbarer Weise; ist eine Behebung nicht m\u00f6glich oder mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Kosten verbunden, so ist angemessener Ersatz zu leisten.<br \/> (11.4) Zur Ausf\u00fchrung der Leistungen im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung hat der Auftraggeber den Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr zu \u00fcberstellen; ist eine \u00dcberstellung untunlich, ist der Auftragnehmer zu verst\u00e4ndigen. Dieser kann dann entweder die \u00dcberstellung auf seine Kosten und Gefahr oder die Durchf\u00fchrung der Arbeiten im Rahmen der Gew\u00e4hrleistung bei einem anderen Betrieb, zu dem die \u00dcberstellung durch den Auftraggeber tunlich ist, verlangen oder angemessenen Ersatz leisten.<br \/> (11.5) Nicht abdingbare Rechte des Auftraggebers auf Wandelung werden hierdurch nicht ber\u00fchrt.<br \/> (11.6) Bestehende und \u00dcber die Gew\u00e4hrleistung hinausgehende Herstellergarantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeintr\u00e4chtigt.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">12. SCHADENERSATZ<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(12.1) Der Auftragnehmer haftet f\u00fcr alle von ihm aus Anla\u00df der Ausf\u00fchrung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Sch\u00e4den, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind; f\u00fcr alle sonstigen Sch\u00e4den einschlie\u00dflich der Folgesch\u00e4den oder Sch\u00e4den aus Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/> (12.2) Aus der Produkthaftung zustehende Anspr\u00fcche werden durch diese Regelung nicht ber\u00fchrt.<br \/> (12.3) Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df (12.1) gilt auch bei Verlust des vom Auftragnehmer \u00fcbernommenen Reparaturgegenstandes.<br \/> (12.4) F\u00fcr im Fahrzeug befindliche Gegenst\u00e4nde, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges geh\u00f6ren wird vom Auftragnehmer, sofern er diese nicht ausdr\u00fccklich in Verwahrung genommen hat, nicht gehaftet.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">13. ERF\u00dcLLUNGSORT<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(13.1) Erf\u00fcllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.<br \/> <br \/> <span class=\"fh1\">14. GERICHTSSTAND<\/span><span class=\"fh1\"><br \/> <br \/> <\/span>(14.1) F\u00fcr Klagen gegen Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, und deren Wohnsitz gew\u00f6hnlicher Aufenthalt oder Besch\u00e4ftigungsort im Inland gelegen ist, kann nur die Zust\u00e4ndigkeit eines Gerichtes vereinbart werden, in dessen Sprengel einer dieser Orte gelegen ist.<\/p>\r\n<\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. KOSTENVORANSCHLAG (1.1) Kostenvoranschl\u00e4ge sind entgeltlich, sofern die Kosten hierf\u00fcr vereinbart wurden. 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